Was ist mit Ruhestörung?

Es ist endlich Wochende. Sommer dazu. Genau die richtige Zeit, um auf dem Balkon oder im Garten zu sitzen. Oder endlich mal wieder eine Party zu feiern. Doch was ist, wenn sich die Nachbarn beschweren? Ich habe mal versucht, die Rechtslage für Ruhestörung und Lärmbelästigung für mich zu ergründen und habe die Ergebnisse dazu im Wiki bereit gestellt.

Die Quintessenz nach meinem Verständnis ist, dass man so gut wie niemals lauter sein darf als Zimmerlautstärke. Ausnahmen davon sind im Wesentlichen nur unvermeidbare Lärmbelästigungen (Kinder, Handwerker etc.) und diese auch nur außerhalb der besonderen Ruhezeiten (Nachtruhe etc.), sofern sich das einrichten läßt.

Allerdings kursieren im Netz auch zahlreiche andere Vermutungen, von denen einige eventuell stimmen, andere jedoch von reinem Wunschdenken zeugen. Spannend jedoch, dass bei so einem urdeutschen Thema wie Ruhestörung so viele unterschiedliche Meinungen kursieren. Gerade Detailfragen, wie etwa die Frage nach dem Recht, eine Party zu feiern, haben teilweise die Qualität moderner Großstadtmythen.

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1 Response

  1. July 29, 2012

    […] Anscheinend bin ich gerade sehr partyfeindlich eingestellt.                                                   var flattr_btn = “compact”; var flattr_uid = “24834”; var flattr_tle = “Lehrgeld”; var flattr_dsc = “Lehrgeld der besonderen Art muss nun möglicherweise ein Lehrling bezahlen, der zu einer sogenannten Facebook-Party im Konstanzer Freibad aufgerufen h …”; var flattr_cat = “text”; var flattr_lng = “de_DE”; var flattr_tag = “Facebook,Party”; var flattr_url = “http://www.pooq.org/fyi/2012/07/lehrgeld/”; var flattr_hide = “false”; […]