Postwertzeichen?

Ausgeschnittene Briefmarken sind ungültig, beschied mir heute die Dame am Postschalter und konnte das mit einer Broschüre belegen. Ich hatte die Marke von einem Brief ausgeschnitten, den ich bereits frankiert, aber noch nicht abgeschickt hatte. Um den Wertverlust zu vermeiden, hätte ich statt dessen mit dem ganzen Brief zur Post gehen müssen. Soweit ich den Text in der Broschüre erinnere, ging es darum nachzuweisen, dass die Marke bislang nicht zur Briefbeförderung benutzt worden ist.

Ich bezweifele in doppelter Hinsicht, dass dieses Vorgehen der Post rechtmäßig ist, denn zum einen halte ich die Information aus der Broschüre für eine überraschende und damit rechtlich nicht gültige einseitige Vertragsbeschränkung. Immerhin ist es auch seit 25 Jahren das erste Mal, dass mir eine Markenannahme verweigert wurde. Zweitens liegt es meiner Meinung nach in der Verantwortung der Post, Marken die zur Beförderung eingesetzt wurden, zuverlässig zu entwerten.

Zudem würde es der Post besser zu Gesicht stehen, wenn sie in den wenigen Fällen eines potentiellen Markenmissbrauchs Kulanz zeigen würde. So habe ich der Post immerhin fünf Minuten Zeit durch Diskussion am Schalter gekostet und werde künftig mehr darauf achten, Emails statt Briefe zu schicken und Schreibwaren nicht mehr im Postshop zu kaufen. Es ging zwar nur um 55 Cent, aber ich mag es nicht, wenn ich das Gefühl habe, über den Tisch gezogen zu werden.

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