Notwehr

In Bielefeld hat angeblich ein Rentner mit einem Luftgewehr auf Kinder geschossen, die Pflaumen von seinem Baum gepflückt haben. Ein ähnlicher Fall wird soweit ich weiß in der juristischen Ausbildung verwendet, um die missbräuchliche Notwehr zu behandeln.

Nach meinem juristischen Laienverstand ist es so, dass man sich durchaus gegen den Diebstahl von Pflaumen zur Wehr setzen darf. Dabei darf man auch zu Mitteln greifen, die normalerweise strafrechtlich verboten sind – sie werden dann, wenn Notwehr vorliegt, zur legitimen Verteidigungsmaßnahme. Allerdings gebietet die Notwehr, dass man sich des geringsten Mittels bedient, das eine erfolgreiche Abwehr der Gefahr erwarten lässt. Das wäre im Fall klauender Kinder vermutlich eine Verwarnung und der verbale Versuch, die Kinder zu vertreiben, so wie es der Rentner wohl auch versucht hat. Da dieses Mittel nicht fruchtete, durfte er also das nächsthärtere Mittel versuchen. Mit dem Glasscherbenwurf und dem Luftgewehr hat er da allerdings vermutlich ein paar Stufen ausgelassen.

Im Fall in der juristischen Ausbildung, ist der Rentner allerdings ein Schwerbehinderter auf einem Balkon, der nicht allein in den Garten kam. Nach dem mündlichen Vertreibungsversuch, war das (warum auch immer) da liegende Luftgewehr, tatsächlich die nächste Eskalationsstufe, die ihm zur Verfügung stand. Nach strengem Wortlaut hätte der Rentner im Beispiel also tatsächlich das Luftgewehr eventuell zu recht benutzt und in Notwehr gehandelt. Allerdings war das Urteil, glaube ich so, dass die Notwehr in jedem Fall immer auch eine Verhältnismäßigkeit beinhalten muss. Der behinderte Rentner durfte demnach nicht schießen.

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