Notwehr
In Bielefeld hat angeblich ein Rentner mit einem Luftgewehr auf Kinder geschossen, die Pflaumen von seinem Baum gepflückt haben. Ein ähnlicher Fall wird soweit ich weiß in der juristischen Ausbildung verwendet, um die missbräuchliche Notwehr zu behandeln. Nach meinem juristischen Laienverstand ist es so, dass man sich durchaus gegen den Diebstahl von Pflaumen zur Wehr setzen darf. Dabei darf man auch zu Mitteln greifen, die normalerweise strafrechtlich verboten sind – sie werden dann, wenn Notwehr vorliegt, zur legitimen Verteidigungsmaßnahme. Allerdings gebietet die Notwehr, dass man sich des geringsten Mittels bedient, das eine erfolgreiche Abwehr der Gefahr erwarten lässt. Das wäre...