Abgenotet

Angeblich sollen sich ja auch Lehrer mal bei der Schulnoten-Beurteilung irren, aber wenn es dabei nachweislich zu einer falschen Bewertung kommt, kann man diese dann doch hoffentlich erfolgreich anfechten. Bei Bewertungsportalen dagegen scheint das nicht zu gelten. Anscheinend hat gerade das Landgericht Kiel entschieden, dass eine Note 6 bei der Barrierefreiheit als Werturteil gilt, selbst wenn der Arzt darlegen kann, dass dieses Urteil objektiv falsch ist. Also bei nachprüfbaren Fakten von Werturteilen zu reden, halte ich für Unsinn.

Wieso es da das Portal überhaupt auf einen Prozess ankommen lässt, kann ich nicht verstehen. Der Ruf von Bewertungsportalen ist doch ohnehin schon schlecht genug. Zu unqualifizierten, offensichtlich falschen und Spaßwertungen gesellen sich dort gerne mal manipulierende Einträge, die das Vertrauen, das man in solche Portale haben kann, untergraben.

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