Lehrgeld
Lehrgeld der besonderen Art muss nun möglicherweise ein Lehrling bezahlen, der zu einer sogenannten Facebook-Party im Konstanzer Freibad aufgerufen hat. Insgesamt 227.052 Euro soll er nun dafür zahlen. Überwiegend handelt es sich um die Kosten für den Polizeieinsatz zur Verhinderung der Party, dazu kommen Regressforderungen, wie die eines Kioskbesitzers. Selbst mit einem Angestelltengehalt dürfte der Lehrling Probleme haben, das Geld während seiner Lebensarbeitszeit aufzubringen, sodass ich vermute, dass er Privatinsolvenz anmelden muss, falls das in solchen Fällen möglich ist. Grund für die Aktion des Lehrlings war angeblich Übermut und insofern finde ich es absolut korrekt, alle rechtlich möglichen Forderungen von...