Lehrgeld

Lehrgeld der besonderen Art muss nun möglicherweise ein Lehrling bezahlen, der zu einer sogenannten Facebook-Party im Konstanzer Freibad aufgerufen hat. Insgesamt 227.052 Euro soll er nun dafür zahlen. Überwiegend handelt es sich um die Kosten für den Polizeieinsatz zur Verhinderung der Party, dazu kommen Regressforderungen, wie die eines Kioskbesitzers. Selbst mit einem Angestelltengehalt dürfte der Lehrling Probleme haben, das Geld während seiner Lebensarbeitszeit aufzubringen, sodass ich vermute, dass er Privatinsolvenz anmelden muss, falls das in solchen Fällen möglich ist.

Grund für die Aktion des Lehrlings war angeblich Übermut und insofern finde ich es absolut korrekt, alle rechtlich möglichen Forderungen von ihm einzutreiben. Insbesondere, weil er anscheinend sogar wiederholt zu der Party aufgerufen hat. Ich persönlich habe keinerlei Verständnis für derartige “coole” Aktionen, die allein auf Kosten und auf dem Rücken anderer ausgetragen werden.

Andererseits legt die Meldung auch die Vermutung nahe, dass nicht nur Facebook-Parties gefährlich werden können, sondern eventuell auch andere Unbedachtheiten, deren Folgen auf den ersten Blick nicht so offensichtlich sind. Ein kleiner Spass kann durch eine unglückliche Verkettung schnell das eigene Leben zumindest finanziell ruinieren. Leider gibt es jedoch zuviele Menschen, deren geistiger Horizont nur eine begrenzte Vorstellung von Spaß entstehen lässt.

Umgekehrt besteht anscheinend auch ein Interesse von meist Jugendlichen an spontanen, selbst veranstalteten Parties. Dieses wird sich aber nicht durch Facebookparties befriedigen lassen, da Parties leider immer auch mit Kosten und Verantwortung versehen sind, die sich nicht einfach auf die Allgemeinheit abstreifen lassen.

Anscheinend bin ich gerade sehr partyfeindlich eingestellt.

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